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BHE in de Media
März 31, 2026

Philippe Bhering teilt im Valor Econômico Einblicke zum Aufstieg der „China Desks“ in brasilianischen Anwaltskanzleien

Der Partner Philippe Bhering wurde von der Zeitung Valor Econômico in einem Beitrag interviewt, der sich mit dem Wachstum der sogenannten „China Desks“ in brasilianischen Anwaltskanzleien befasst – einer Entwicklung, die durch die Zunahme der Investitionen und Handelsbeziehungen mit dem asiatischen Land vorangetrieben wird.

Der Bericht hebt hervor, dass die wachsende chinesische Präsenz im Land nicht nur spezialisiertes Fachwissen erfordert, sondern auch ein vertieftes Verständnis der kulturellen Besonderheiten und des lokalen rechtlichen Umfelds. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Einrichtung eigener Bereiche für die Betreuung chinesischer Mandantschaft als strategische Antwort auf diese neue Marktdynamik.

Im Interview betonte Philippe Bhering, dass die Kanzlei bereits chinesische Unternehmen betreut habe, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und Automobilindustrie, und dass die Formalisierung einer eigenen Einheit der wachsenden Nachfrage Rechnung trage. Nach Ansicht des Partners zielt die Initiative zudem darauf ab, eine stärkere kulturelle Abstimmung – auch durch die Sprache – zu fördern und der zunehmenden Nachfrage im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere beim Schutz immaterieller Vermögenswerte, gerecht zu werden.

Der vollständige Beitrag kann hier (auf Portugiesisch) abgerufen werden: https://valor.globo.com/legislacao/noticia/2026/03/26/crescimento-de-negocios-com-o-pais-multiplica-as-china-desks-dos-escritorios-de-advocacia.ghtml

BHE in de Media
Dez. 11, 2025

Colgate und der Status als renomierte Marke

Colgate hat den prestigeträchtigen Status einer Marke von „hohem Ansehen“ in Brasilien errungen, der vom brasilianischen Patent- und Markenamt (INPI) verliehen wird. Damit zählt Colgate nunmehr zu den insgesamt 193 Marken in Brasilien, die sich mit dieser Auszeichnung schmücken dürfen, was bester Beleg für die außergewöhnliche Unterscheidungskraft der Marke und ihr weitreichendes öffentliches Ansehen ist.

Philippe Bhering und Chairin Kong haben erfolgreich alle Verfahrensschritte geleitet, die zur Auszeichnung von Colgate führten. Philippe Bhering erklärt hierzu in einem Interview mit der brasilianischen Zeitschrift Veja Negócios: „Der Status als renomiert Marke ist eine Bestätigung dafür, dass diese über eine außergewöhnliche Unterscheidungskraft und ein weitreichendes öffentliches Ansehen unter den brasilianischen Verbrauchern verfügt, welches sich mit Prestige, Tradition und Qualität verbindet. Mit diesem Status geht ein besonderer Schutz in allen Marktsegmenten einher, wie er im Gesetz Nr. 9.279/96 (Lei de Propriedade Industrial) verankert ist“.

Um diesen Status zu erhalten, müssen die Unternehmen einen Antrag beim brasilianischen Patent- und Markenamt (INPI) einreichen, in welchem darzulegen ist, dass alle in der Verordnung Nr. 08/2002 (Portaria nº 08/2002) festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es erfüllt uns mit Stolz, Colgate beim Erringen dieser wichtigen Auszeichnung unterstützt zu haben!

Einen vollständigen Bericht erhalten Sie hier.

BHE in de Media
Juni 27, 2023

Philippe Bhering kommentiert das neue europäische Patentsystem und seine Bedeutung für brasilianische Unternehmen

Der Partner Philippe Bhering kommentierte im Rahmen einer Reportage des Wirtschaftsmagazins Valor Econômico das neue europäische Patentsystem und seine Auswirkungen auf brasilianische Unternehmen.

Dieses Thema ist speziell für diejenigen brasilianischen Unternehmen von großer Bedeutung, die in der EU tätig sind oder dort Geschäftsinteressen verfolgen, denn sie müssen nun unter Berücksichtigung der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles ihre Strategien für den Schutz von Patenten entsprechend anpassen. Dr. Bhering merkt diesbezüglich an: „Bisher musste man bei Rechtsstreitigkeiten, die mehrere Länder betrafen, in jedem einzelnen dieser Länder den Rechtsweg beschreiten. Jetzt aber genügt es, sich lediglich an ein Gericht zu wenden, dem es dann obliegt, einen allgemeingültigen Richterspruch zu erlassen und so für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.“

Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

BHE in de Media
Juni 9, 2023

Philippe Bhering kommentiert die Entscheidung des brasilianischen Patent- und Markenamts (INPI) über die Anmeldung der Positionsmarke des Edelschuhherstellers Louboutin

Der Partner Philippe Bhering kommentierte im Rahmen einer Reportage des brasilianischen Wirtschaftsmagazins Valor Econômico die Entscheidung des brasilianischen Patent- und Markenamts (INPI), mit der die Schutzfähigkeit der roten Sohle von Louboutin als Positionsmarke abgelehnt wurde.

Die Eintragung des Zeichens als Positionsmarke war mit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 37/2021 des INPI am 1. Oktober 2021 in Brasilien zugelassen worden.

Vor kurzem veröffentlichte das INPI seine ablehnende Entscheidung bezüglich der Anmeldung der roten Sohle von Louboutin als Positionsmarke, da es dieser an Unterscheidungskraft fehle.

Laut Philippe Bhering geschieht es nicht selten, dass das INPI in der ersten Verwaltungsinstanz solche Anträge abweist. Dem Antragsteller steht es in diesem Fall jedoch frei, in der zweiten Instanz weiteres Beweismaterial vorzulegen, um die Unterscheidungskraft des Zeichens, das geschützt werden soll, nachzuweisen. Im speziellen Fall von Louboutin könnte auch argumentiert werden, dass eine solche allein durch den wiederholten Gebrauch des Zeichens über einen längeren Zeitraum hinweg erworben wurde. Und eben dieser Beweis müsste dann gegebenenfalls im Rahmen eines Einspruchs gegen die erste Entscheidung geführt werden.

Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

BHE in de Media
Mai 8, 2023

Philippe Bhering kommentiert das Recht auf Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind

Der Partner Philippe Bhering kommentierte im brasilianischen Wirtschaftsmagazins Valor Econômico das Recht auf Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind.

Gemäß dem brasilianischen Gesetz über gewerblichen Rechtsschutz (Lei de Propriedade Industrial – LPI) können die Rechte an solchen Erfindungen entweder allein dem Arbeitnehmer oder gemeinsam dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zustehen; je nach der Funktion, mit der der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber betraut wurde, und nach den besonderen Umständen, unter denen die Erfindung entstanden ist, können sie jedoch auch allein dem Arbeitgeber zufallen.

Liegt ein persönlicher Beitrag des Arbeitnehmers vor, wurden aber Ressourcen, Daten, Mittel, Materialien, Anlagen oder Gerätschaften genutzt, die der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, so steht das Recht auf die Erfindung vorbehaltlich einer anders lautenden Vertragsregelung zu gleichen Teilen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu. Bei solch einer gemeinschaftlichen Inhaberschaft erhält der Arbeitgeber das alleinige Recht, die Erfindung zu verwerten. Als Gegenleistung für diese exklusiven Verwertungsrechte des Arbeitgebers sichert das LPI dem Arbeitnehmer eine „angemessene Vergütung“ zu. Allerdings legt das LPI keine Kriterien dafür fest, wie diese „angemessene Vergütung“ ermittelt werden soll.

Laut Philippe Bhering herrscht beim obersten brasilianischen Arbeitsgericht (Tribunal Superior do Trabalho) die Tendenz vor, den Arbeitnehmern 50% der mit den Erfindungen erzielten Gewinne zuzusichern. Jedoch gab es auch Fälle, in denen niedrigere (30%) oder höhere Prozentsätze (70%) festgesetzt wurden. Aus diesem Grund rät Philippe Bhering den Unternehmen, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um die noch vorhandenen Lücken in der Gesetzgebung zu schließen. Insbesondere rät Philippe Bhering dazu, die Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag zu spezifizieren, damit sich das Gericht zur Festsetzung des Anteils am wirtschaftlichen Gewinn auf einen Referenzwert beziehen kann.

Den vollständigen Kommentar können Sie hier lesen. (gekürztes pdf-Dokument).

BHE in de Media
Apr. 25, 2023

Philippe Bhering kommentiert die Entscheidung des Gerichtshofs von São Paulo bezüglich der Verletzung einer Handelsaufmachung

Der PartnerPhilippe Bhering kommentierte im Rahmen einer Reportage des Wirtschaftsmagazins Valor Econômico die Entscheidung des Gerichtshofs des Bundesstaats São Paulo (Tribunal de Justiça do Estado de São Paulo – TJSP) zugunsten der Edelmarke Louboutin.

Laut Philippe Bhering hat diese Entscheidung weitreichende Bedeutung für die Modebranche, bekräftigt sie doch die Auffassung, dass auch für deren Kreationen der Schutz der Handelsaufmachung (Trade Dress) gilt, und dass keine vollständige Nachahmung vorliegen muss, um auf eine Markenrechtsverletzung zu schließen.

Der fragliche Bericht verknüpft die neuerliche Entscheidung übrigens mit einem historischen Rechtsstreit, bei dem es ebenfalls um Modeschöpfungen und den Schutz von Handelsaufmachungen in Brasilien ging, und der damals von Bhering Advogados im Namen des französischen Unternehmens BONPOINT SAS geführt wurde. Mit dem Urteilsspruch in diesem Streit, der 2008 verkündet wurde, wurde erstmals in Brasilien der Schutz von Kreationen der Modeindustrie unter Verweis auf den „Trade Dress“ anerkannt. Der Beklagten, einem brasilianischen Unternehmen, wurde es damit verboten, Kinderkleidung herzustellen und zu vermarkten, die in ihrem Stil den von BONPOINT SAS hergestellten und vermarkteten Waren glichen.

Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

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