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Dez. 18, 2025

Wiederwahl der Leiter der Studienausschüsse bei der ABPI

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Partner Philippe Bhering und José Roberto de Almeida Junior eingeladen wurden, auch in der nächsten Amtsperiode ihre Funktion als Leiter ihrer jeweiligen Studienausschüsse beim brasilianischen Verband für geistiges Eigentum (Associação Brasileira da Propriedade Intelectual – ABPI) beizuzbehalten.

Philippe Bhering wird weiterhin Leiter des Ausschusses für das internationale Recht des Geistigen Eigentums bleiben, dessen Ziele darin bestehen, markenrechtliche Entwicklungen auf globaler Ebene zu verfolgen und zu analysieren, ihre möglichen Auswirkungen auf die brasilianische Gesetzgebung zu untersuchen und darüber hinaus das Wechselspiel zwischen internationalem Recht und geopolitischen Fragen im Zusammenhang mit Geistigem Eigentum zu bewerten. Der Ausschuss steht auch für internationale Kooperationen im Bereich des Geistigen Eigentums offen.

José Roberto de Almeida Junior behält seinen Posten als Leiter des Ausschusses für Urheber- und Persönlichkeitsrechte, bei dem insbesondere das Studium und die Erörterung juristischer Fragen bezüglich Urheber- und Persönlichkeitsrechten sowie von verwandten Rechten im Mittelpunkt stehen, wozu auch Bild- und Namensrechte sowie das Recht an der eigenen Stimme und auf Privatsphäre gehören. Dieser Ausschuss befasst sich mit dem Schutz, den Grenzen, der Wahrnehmung und den vertraglichen Aspekten besagter Rechte unter der brasilianischen Gesetzgebung. Ferner fördert er fachliche Debatten und die Suche nach dem bestmöglichen Vorgehen im Kontext des Geistigen Eigentums.

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Dez. 10, 2025

Bhering Advogados führend in den Kategorien „geistiges Eigentum“ und „Kundenzufriedenheit“

Es ist uns eine Freude, mitteilen zu können, dass Bhering Advogados von Legal 500 Latin America in der Ausgabe für das Jahr 2025 als eine der wichtigsten Anwaltskanzleien Brasiliens im Bereich „Geistiges Eigentum“ eingestuft wurde.

Die Partner Pedro Bhering und Philippe Bhering wurden als führende Persönlichkeiten auf diesem Gebiet ausgezeichnet, und auch Jiuliano Maurer und Marcus Paschoal wurden mit Empfehlungen bedacht.

Darüber hinaus wurde der Kanzlei erneut Anerkennung für herausragende Kundenzufriedenheit in Brasilien gezollt. Legal 500 bedachte uns mit der Auszeichnung „Client Satisfaction Excellence“, die denjenigen Kanzleien verliehen wird, die aufgrund der tadellosen Betreuung ihrer Mandanten zu den besten 30% in jeder Gerichtsbarkeit zählen.

Laut Legal 500 bekommen nur solche Kanzleien diese Auszeichnungen, die außergewöhnliche Punktzahlen hinsichtlich des Kundenservice erzielen. Die entsprechenden Werte werden mittels einer Umfrage unter Tausenden von Mandanten rund um die Welt ermittelt.

Es erfüllt uns mit besonderem Stolz, mitteilen zu können, dass Bhering Advogados überdies die einzige Kanzlei für Geistiges Eigentum in Brasilien ist, die diese prestigeträchtige Auszeichnung erhalten hat.

Besonders beeindruckt zeigte sich Legal 500 von Philippe Bherings „scharfsinnigem Umgang mit grenzüberschreitenden Streitfällen dank seiner Sprachkenntnisse und seiner umfassenden Expertise in deutschem Recht“. Ferner findet das Handbuch lobende Erwähnung dafür, dass „Philippe Bhering stets ansprechbereit ist und hervorragende Arbeit abliefert“.

Darüber hinaus erkennt das Handbuch an, dass Pedro Bhering und Jiuliano Maurer „eine zügige, an Geschäftsinteressen orientierte und praktikable Beratung“ bieten.

Legal 500 ist ein namhaftes britisches Rechtsforschungsunternehmen, das seit über zwei Jahrzehnten Anwaltsverzeichnisse veröffentlicht und dabei Kanzleien in über 100 Gerichtsbarkeiten rund um die Welt bewertet. Seine Glaubwürdigkeit beruht auf unabhängigen und objektiven Recherchen, wozu auch Interviews von Fachleuten und ihren Mandanten gehören.

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Dez. 9, 2025

Teilnahme an der Laufveranstaltung „Circuito das Estações“ zur Förderung von Gesundheit und Teamgeist

Die Kanzlei Bhering Advogados kann stolz verkünden, an der Laufserie „Circuito das Estações“ in Rio de Janeiro teilgenommen zu haben.

Damit wollten wir einmal mehr zum Ausdruck bringen, wie wichtig uns die Förderung eines gesunden und ausgeglichenen Lebensstils sowohl innerhalb unseres Teams als auch in der Außendarstellung ist.

Mit unserer Teilnahme an dem Lauf unterstreichen wir unser Anliegen, für Wohlbefinden und Teamgeist zu sorgen – Werte, die für unser Selbstverständnis von grundlegender Bedeutung sind.

Veranstaltungen wie diese bedeuten ein Gemeinschaftserlebnis, das den Zusammenhalt stärkt und die Persönlichkeitsentwicklung fördert. Es ist eine Gelegenheit für unser Team, sich auch außerhalb der Kanzlei als Einheit zu begreifen und sich wechselseitig zu ermuntern, Grenzen zu überwinden und gemeinsam neue Ziele zu erreichen.

Sehen Sie sich die Fotos der Veranstaltung an, die wir auf LinkedIn gepostet haben.

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Dez. 4, 2025

Die Kanzlei gibt stolz ihre GPTW-Zertifizierung bekannt

Es ist uns eine Ehre, Ihnen mitteilen zu können, dass Bhering Advogados mit dem Gütesiegel „Great Place to Work 2025“ als einer der besten Arbeitsplätze Brasiliens ausgezeichnet wurde.

Die GPTW-Zertifizierung ist der Lohn für unser kontinuierliches Bestreben, ein auf Teamwork und Transparenz basierendes Arbeitsumfeld zu pflegen, das ganz auf die Entfaltungsmöglichkeiten unserer Mitarbeiter ausgerichtet ist.

Wir bedanken uns bei allen, die uns auf diesem Weg unterstützt haben, und setzen auch weiterhin alles daran, für Exzellenz bei unseren organisatorischen Abläufen zu sorgen.

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Dez. 3, 2025

„Tag des Kampfes gegen Produktpiraterie“: jüngste Maßnahmen

Der 3. Dezember ist in Brasilien laut Gesetz Nr. 11.203 vom 1. Dezember 2005 „Tag des Kampfes gegen Produkt- und Biopiraterie“.

Dieses Datum ist für uns willkommene Gelegenheit, um die Aufmerksamkeit auf die negativen Auswirkungen gefälschter Produkte zu lenken, die von wirtschaftlichen Verlusten und ernsthaften Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bis hin zu schwerwiegenden Umweltschäden reichen.

Zum Gedenken an diesen Tag möchten wir eine unserer jüngeren Maßnahmen gegen die Produktpiraterie herausstreichen, die wir zusammen mit Beamten der Abteilung zur Bekämpfung von Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte (DRCPIM) sowie mit Beamten der Abteilungen für Sonderoperationen und für Gesundheitsaufsicht im Bundesdistrikt rund um die Hauptstadt Brasiliens durchgeführt haben. Gemeinsam haben wir uns an einer großangelegten Operation der Beschlagnahme in der Region Ceilândia im Bundesdistrikt beteiligt.

Die Operation „Trade Dress“, die in einem Lager und in zwei Geschäften erfolgte, führte zur Beschlagnahme von 40.000 gefälschten Produkten, darunter Parfums und Kosmetika, die als Originale zum Verkauf angeboten wurden.

Unsere Abteilung für die Bekämpfung der Produktpiraterie arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um den Maßnahmen gegen gefälschte Produkte mehr Stoßkraft zu verleihen. Auf diese Weise setzen wir uns für sicherere Märkte, einen fairen Wettbewerb und den Schutz von Markeninhabern und Verbrauchern ein.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Dez. 2, 2025

Bhering Advogados tritt dem Globalen Pakt der UNO bei

Die Kanzlei Bhering Advogados gibt mit einigem Stolz ihren Beitritt zum Globalen Pakt der Vereinten Nationen bekannt, der größten Nachhaltigkeitsinitiative der Welt.

Mit diesem Schritt haben wir uns erneut zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bekannt und uns zu einem Handeln verpflichtet, das auf Ethik, Transparenz und Diversität sowie auf sozialer und ökologischer Verantwortung beruht.

Wir glauben fest daran, dass die Rolle von Anwaltskanzleien auch darin bestehen muss, positive Impulse zu setzen, Chancengleichheit zu fördern und Beiträge zu einer gerechteren und nachhaltigeren Zukunft zu leisten.

In diesem Sinne werden wir auch zukünftig bestrebt sein, uns kontinuierlich weiterzuentwickeln und auf einen echten Wandel hinzuarbeiten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Sep. 15, 2025

Die Zukunft des geistigen Eigentums in Brasilien!

Die brasilianische Regierung hat den Beschluss GIPI/MDIC Nr. 14 vom 1. August genehmigt, der den Aktionsplan 2025–2027 für die Nationale Strategie für Geistiges Eigentum (ENPI) festlegt. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des brasilianischen Systems für geistiges Eigentum dar und positioniert geistiges Eigentum als strategische Säule für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung.

Der Plan umfasst etwa 150 Maßnahmen und konzentriert sich auf die Erweiterung eines auf geistigem Eigentum basierenden Innovationsökosystems, mit besonderem Augenmerk auf Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Zu den Hauptzielen gehört die Förderung des strategischen Einsatzes von geistigem Eigentum zur Unterstützung des Unternehmenswachstums, einschließlich seiner Nutzung als Kreditsicherheiten, sowie die Förderung von Mentorenprogrammen und Postgraduiertenstipendien zur Unterstützung neuer Unternehmen und Talente.

Der Aktionsplan adressiert auch die regionale Entwicklung und fördert Initiativen in weniger entwickelten Regionen des Landes, wie dem Amazonas, um eine inklusivere und ausgewogenere Innovationslandschaft landesweit zu gewährleisten.

Ein weiteres zentrales Element der Strategie ist die Modernisierung des brasilianischen Patent- und Markenamtes (BPTO). Zu den Maßnahmen gehören der Einsatz von künstlicher Intelligenz, verbesserte Schulungen für Prüfer und Verbesserungen der administrativen Struktur, die darauf abzielen, Verfahren zu optimieren und den Schutz von geistigem Eigentum zugänglicher, effizienter und zuverlässiger zu gestalten.

Um die Effektivität und Anpassungsfähigkeit sicherzustellen, wird die Umsetzung des Plans durch halbjährliche Berichte eng überwacht, mit der Möglichkeit von jährlichen Anpassungen im Einklang mit den Marktbedürfnissen und technologischen Entwicklungen.

Bhering Advogados verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und bleibt weiterhin bestrebt, seine Kunden durch diese transformierende Periode zu unterstützen und ihnen zu helfen, geistiges Eigentum als strategisches Asset in einem sich entwickelnden regulatorischen und wirtschaftlichen Umfeld zu nutzen.

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Aug. 27, 2025

Die Abteilung zur Bekämpfung der Produktpiraterie nimmt an einer großangelegten Operation in São Paulo teil

Die Kanzlei Bhering Advogados arbeitete mit der für die Verfolgung von Verstößen gegen immaterielle Vermögenswerte zuständigen Ermittlungsbehörde des Bundesstaates São Paulo (1ª DIG/DEIC) zusammen, um eine großangelegte Operation gegen den Handel mit gefälschten Parfums durchzuführen.

Der Zugriff, der in einem Geschäft und in einem Lager in der Innenstadt von São Paulo erfolgte, führte zur Beschlagnahme von über 10.000 gefälschten Parfums. Diese Artikel waren auch für den Online-Verkauf als Originalprodukte vorgesehen.

Unsere Abteilung für die Bekämpfung der Produktpiraterie arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um den Maßnahmen gegen gefälschte Produkte mehr Stoßkraft zu verleihen.

Für weitere Informationen siehe die Meldung auf CNN Brasil.

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Aug. 10, 2025

Wichtige Änderungen im neuen BPTO-Gebührenverzeichnis

Das brasilianische Patent- und Markenamt (BPTO) hat eine Überarbeitung seines Gebührenverzeichnisses angekündigt, das ab dem 7. August 2025 in Kraft tritt. Das überarbeitet Verzeichnis ist unter diesem Link verfügbar.

Genehmigt durch die Verordnung GM/MDIC Nr. 110/2025 vom 9. Mai 2025, wurde das neue Verzeichnis durch die Verordnung INPI/PR Nr. 10/2025 festgelegt, die im Bundesblatt (DOU) am 12. Mai 2025 veröffentlicht wurde.

Laut BPTO zielt die Überarbeit darauf ab, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Instituts sicherzustellen und die vollständige Deckung der Betriebskosten sowie Investitionen in Expansion und technologische Modernisierung im Einklang mit der wachsenden Nachfrage zu ermöglichen.

Zusätzlich zu Anpassungen der Gebühren für die vom Institut angebotenen Dienstleistungen führt das neue Verzeichnis neue Dienstleistungen und Verfahren ein sowie Änderungen der Nomenklatur, um die Nutzung des Systems durch die Nutzer zu vereinfachen.

  1. Aktualisierung der Gebühren:

Mit einer durchschnittlichen Anpassung von 24 % basiert die Aktualisierung der Gebühren, das BPTO 2025 vornimmt, auf einer multifaktoriellen technischen Analyse, die fünf Schlüsselfaktoren berücksichtigt: (i) strategische Planung durch das BPTO, (ii) Servicekosten, (iii) internationaler Benchmarking, (iv) Inflationsanalyse und (v) qualitative Analyse durch die technischen Zweige.

  1. Neue Markenservices und Verfahren:

Unter den neuen Funktionen im Bereich der Markenservices stechen folgende hervor: (i) die Einführung einer vorrangigen Bearbeitung, (ii) die Änderungen der Zahlungsfristen für die Bearbeitung von Markenanmeldungen, (iii) das Modell des 2.0-Widerspruch (oder vereinfachter Widerspruch) und (iv) die Möglichkeit, Verkehrsdurchsetzung nachzuweisen.

II.1 Vorrangiger Markenprüfungsverfahren:

Das neue Gebührenverzeichnis führt zwei Arten der vorrangigen Bearbeitung ein:

  • Vorrangige Markenbearbeitung mit Gebührenverzicht (Code 3019); und
  • Vorrangige Markenbearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen (Code 3020).

Laut BPTO zielt diese Maßnahme darauf ab, das Verfahren zur Priorisierung der Markenprüfung zu strukturieren, das derzeit nur für einzelne Anmelder verfügbar ist, deren Priorität gesetzlich garantiert ist, wie etwa ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit schweren Krankheiten.

Derzeit kann die Vorrangigkeit der Prüfung über das Kundensupport-System („Fale Conosco“ auf Portugiesisch) beantragt werden, wobei der Anmelder offizielle Dokumente, die sein Prioritätsrecht belegen, im elektronischen Formular nachweisen. Mit der Strukturierung des Dienstes und der Einführung spezifischer Codes werden Prioritätswarteschlangen eingerichtet, auch für Anmeldungen, die über das Madrider Markenabkommen eingereicht wurden, und die Vorrangigkeit kann durch einen spezifisch Antrag beantragt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die vorrangige Bearbeitung sowohl für die Prüfung von Markenanmeldungen als auch für die Prüfung von Anträgen gilt, ähnlich wie das Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung von Patenten.

Bezüglich der vorrangigen Bearbeitung mit Gebührenverzicht wird keine Gebühr erhoben. Für die vorrangige Bearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen beträgt die BPTO-Gebühr R$ 890,00, und es gibt eine Kontingentgrenze.

Während des „Treffens mit Markennutzen“ am 12. Mai 2025, das Teil des Projekts „Dauerhafter Dialog mit Interessengruppen“ des BPTO war und die Priorisierung von Markenprüfungen sowie andere Themen behandelte, stellte das Institut klar, dass dies Teil eines Pilotprojekts ist und erklärte, dass die vorrangige Bearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen für die folgende gelten wird: (i) Wissenschaftliche und technologische Institutionen (ICTs); (ii) Freigabe öffentlicher finanzieller Mittel; (iii) Rechtsstreitigkeiten (bundes- oder landesrechtlich); (iv) Patentiertes Produkt oder Dienstleistung mit Priorität; (v) Einzelne Mentoring-Programme durch BPTO (ACTs); (vi) Vorwahlrecht bei der Registrierung; und (vii) Öffentliches Interesse oder nationalen Notstand.

II.2 Kombination der Gebühren für die erste Dekade und die Markenanmeldung

Vom 7. August 2025 (dem Datum, an dem das neue BPTO-Gebührenverzeichnis in Kraft tritt) bis zum 19. September 2025 wird die Zahlung sowohl der Gebühr für die Markenanmeldung als auch der Gebühr für die ersten zehn Jahre weiterhin separat erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass während dieses Zeitraums die Gebühren für die Markenanmeldung und die ersten zehn Jahre folgende Anpassungen erfahren werden:

  • Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse (Code 389): von R$ 355,00 auf R$ 360,00 (1,4 % Erhöhung); und
  • Markenanmeldung (mit freier Klassifikation), pro Klasse (Code 394): von R$ 415,00 auf R$ 240,00 (1,2 % Erhöhung);
  • Erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist (Code 372): von R$ 745,00 auf R$ 750,00 (0,7 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden;
  • Erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, außerordentliche Frist (Code 373): von R$ 1.115,00 auf R$ 1.120,00 (0,4 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden.

Ab dem 20. September 2025 muss die Zahlung für die erste zehnjährige Schutzdauer einer eingetragenen Marke zum Zeitpunkt der Markenanmeldung über eine einheitliche Gebühr erfolgen, mit den folgenden Werten:

  • Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse + erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist: R$ 880,00;
  • Anmeldung der Markenregistrierung (mit freier Klassifikation), pro Klasse + erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist: R$ 1.720,00.

Ebenso wird vom 7. August 2025 (dem Datum, an dem das neue BPTO-Gebührenverzeichnis in Kraft tritt) bis zum 19. September 2025 die Zahlung der Gebühr für empfangene Bezeichnung und die Gebühren für die Anmeldeverfahren erfolgen weiterhin separat, jedoch mit folgenden Anpassungen:

  • Empfangene Bezeichnung, pro Klasse (Code 3011): von R$ 415,00 auf R$ 420,00 (1,2 % Erhöhung); und
  • Anmeldeverfahren und Erteilung der Urkunde, pro Klasse (Code 3012): von R$ 1.160,00 auf R$ 1.720,00 (48,3 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden.

Ab dem 20. September 2025 muss für über das Madrider Abkommen eingereichte Markenanmeldungen die Zahlung für die Anmeldeverfahren zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren für die empfangene Bezeichnung erfolgen, über eine einheitliche Gebühr:

  • Empfangene Bezeichnung, pro Klasse + Anmeldeverfahren und Erteilung der Urkunde: R$ 1.720,00.

III.3 Widerspruch 2.0 (oder vereinfachter Widerspruch)

Eine weitere wichtige Neuerung im neuen Gebührenverzeichnis ist die Einführung des „Widerspruch 2.0“-Modells oder der vereinfachte Widerspruch, die am 20. Dezember 2025 in Kraft tritt.

Dieses neue Widerspruchmodell wird aus einem vereinfachten elektronischen Formular bestehen, das ausschließlich auf Artikel 124, Abschnitt XIX des Gesetzes Nr. 9.279/1996 (brasilianischen gewerblichen Rechtsschutzes – LPI) basiert und auf maximal 5 älterer entgegenstehender Marken pro Klasse beschränkt ist.

Im elektronischen Formular für Widerspruch 2.0 können keine schriftlichen Texte oder Belege zu den Widerspruchsverfahren eingereicht werden.

Der Widerspruch 2.0 muss über den Servicecode 3022 einzureichen sein; die Gebühr beträgt R$ 360,00. Es ist wichtig zu beachten, dass mit dieser Überarbeit die Gebühr für das Standard- Widerspruchsverfahren (Code 332) ab dem 7. August 2025 von R$ 355,00 auf R$ 520,00 (46,5 % Erhöhung) angehoben wird.

Ziel dieser Änderung ist es, die Prüfung von Widersprüchen, die ausschließlich auf Paragraph XIX beruhen, zu beschleunigen. Die Prüfung von Widersprüchen, die dieses Modell wählen, kann von der DIRMA (Markenabteilung) priorisiert werden.

III.4 Nachweis der Verkehrsdurchsetzung

Das neue Gebührenverzeichnis hat auch den Dienst „Einreichung von Dokumenten zum Nachweis der Verkehrsdurchsetzung“ eingeführt, unter dem neuen Code 3021. Mit diesem Dienst haben Nutzer die Möglichkeit nachzuweisen, dass ihre Marke durch Nutzung unterscheidungskräftig geworden ist, als Maßnahme, um einer möglichen Nichtigerklärung des Antrags zu widersprechen oder diese rückgängig zu machen.

Die für diesen neuen Dienst anfallenden Gebühren betragen R$ 4.700,00 pro Antrag, und der Dienst kann über einen Antrag beantragt werden, die Dokumente enthält, die den Erwerb der Verkehrsdurchsetzung in folgenden Phasen des Verfahrens nachweisen:

  1. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Markenanmeldung;
  2. Bis zu 60 Tage nach dem Veröffentlichungsdatum der Markenanmeldung;
  • In einer Berufung gegen die Nichtigerklärung des Antrags; oder
  1. Als Antwort auf einen Widerspruch oder ein administratives Verfahren zur Nichtigerklärung und Löschung der Eintragung, als Verteidigung.

Die relativ hohen Gebühren im Vergleich zu den meisten anderen Markendienste sollten ebenfalls bei der Entwicklung einer Markenshutzstrategie berücksichtigt werden.

III. Rabatte

Die Rabattpolitik des BPTO wird im neuen Gebührenverzeichnis beibehalten und erweitert.

Für Einzelpersonen, die wirtschaftlich benachteiligt sind, sowie für Menschen mit Behinderungen (MmB), die im Cadastro Único (CadÚnico) und im Register der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen eingetragen sind, wird ein 100%iger Rabatt auf BPTO-Gebühren für berechtigte „Eintragungsdienste“ gewährt, und ein 50%iger Rabatt wird für andere berechtigte Dienstleistungen gewährt.

Artikel 3 der Verordnung INPI/PR Nr. 10/2025 vom 12. Mai 2025 listet die folgenden Dienstleistungen als „Eintragungsdienste“ auf, die für Rabatte berechtigt sind:

  1. Patente:
  • Nationale Erfindungsmeldung; Nationale Gebrauchsmusteranmeldung; Nationale Zusatzanmeldung (Code 200);
  1. Marken:
  • Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse (gültig vom 07.08.2025 bis 19.09.2025) (Code 389);
  • Markenanmeldung (mit freier Klassifikation), pro Klasse (gültig vom 07.08.2025 bis 19.09.2025) (Code 394);

iii. Designs:

  • Designanmeldung (Code 100);
  1. Verträge:
  • Anmeldung auf Registrierung des Technologietransfer-vertrags (Know-how) (Code 400);
  • Anmeldung auf Registrierung des Vertrags für technische und wissenschaftliche Unterstützung (Code 401);
  • Anmeldung auf Annotation des Markenlizenzvertrags (Code 402);
  • Anmeldung auf Annotation des Patentrechtslizenzvertrags (Code 403);
  • Anmeldung auf Registrierung des Franchise-Vertrags (Code 404);
  • Anmeldung auf Registrierung der Rechnung (Code 406);
  • Anmeldung auf Annotation des Designlizenzvertrags (Code 425);
  • Anmeldung auf Annotation der Zwangslizenz für die Patentnutzung (Code 426);
  • Anmeldung auf Annotation des Markenübertragungsvertrags (Code 427);
  • Anmeldung auf Annotation des Patentübertragungsvertrags (Code 428);
  • Anmeldung auf Annotation des Designübertragungsvertrags (Code 430);
  • Anmeldung auf Annotation des Lizenzvertrags für Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 433);
  • Anmeldung auf Annotation des Übertragungsvertrags für Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 434);
  • Anmeldung auf Annotation der Zwangslizenz für die Nutzung von Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 435).

 

Zusätzlich bleibt der 50%ige Rabatt, den BPTO auf die Gebühren für bestimmte Dienstleistungen gewährt, für folgende Kategorien bestehen: Einzelpersonen (die keine Beteiligung an einem Unternehmen im Sektor des zu registrierenden Objekts haben, vorausgesetzt, das Unternehmen selbst erhält bereits keinen Rabatt); Mikrounternehmen, Einzelmikrounternehmer und Kleinunternehmen, wie sie durch das Nachtragsgesetz Nr. 123 vom 14. Dezember 2006 definiert sind; einfache Innovationsunternehmen, wie sie durch das Nachtragsgesetz Nr. 167/2019 definiert sind; Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsinstitutionen (ICTs), gemäß Gesetz Nr. 10.973 vom 2. Dezember 2004; Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, sowie öffentliche Stellen.

 

QUELLEN:

https://www.gov.br/inpi/pt-br/inpi-data/precificacao-dos-servicos

https://www.gov.br/inpi/pt-br/central-de-conteudo/noticias/inpi-atualiza-tabela-de-retribuicoes-para-modernizacao-e-inclusao-social

https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/portaria-gm/mdic-n-110-de-5-de-maio-de-2025-628517946

https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/portaria-inpi/pr-n-10-de-9-de-maio-de-2025-628603493

https://www.gov.br/inpi/pt-br/central-de-conteudo/noticias/inpi-oferece-exames-prioritarios-para-idosos

https://www.gov.br/inpi/pt-br/central-de-conteudo/noticias/inpi-faz-encontro-com-usuarios-de-marcas-em-12-de-maio

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Aug. 5, 2025

Neues BPTO-Gebührenverzeichnis: Was sich ab dem 7. August 2025 ändert und wie Sie sich vorbereiten können

Das BPTO hat sein neues Gebührenverzeichnis veröffentlicht, das ab dem 7. August 2025 in Kraft tritt. Neben einer durchschnittlichen Erhöhung der Gebühren um 24 % führt die Überarbeit erhebliche Änderungen in der Gebührenstruktur ein, schafft neue Dienstleistungen, überarbeitet die Nomenklatur und beinhaltet wichtige verfahrensrechtliche Innovationen im Bereich Marken, Patente und Designs.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Neugestaltung des Marken-Gebührensystems. Zwischen dem 7. August und dem 19. September 2025 werden die Markenanmeldung und die erste zehnjährige Schutzdauer weiterhin separat bezahlt, jedoch zu den aktualisierten Gebühre. Ab dem 20. September werden beide Stritt jedoch in eine einzige Zahlung zum Zeitpunkt der Anmeldung integriert, mit Gebühren von R$ 880,00 für Anmeldungen mit vorab genehmigten Begriffe und R$ 1.720,00 für Anmeldungen mit freier Klassifikation.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines vereinfachten Widerspruchsverfahrens im Markenrecht, das darauf abzielt, die Prüfung zu optimieren. Dieses neue Modell tritt am 20. Dezember 2025 in Kraft und wird über ein elektronisches Formular eingereicht. Der Widerspruch wird auf Punkt XIX des Artikels 124 des brasilianischen gewerblichen Rechtsschutzes beschränkt, mit auf maximal fünf älterer entgegenstehender Marken pro Klasse, ohne Anhänge oder argumentative Texte.

Das neue Gebührenverzeichnis ermöglicht es auch offiziell, den Nachweis der sekundären Bedeutung zu erbringen, so dass Anmelder nachweisen können, dass eine Marke im Laufe der Zeit Unterscheidungskraft erlangt hat. Dieser Nachweis kann zum Zeitpunkt der Anmeldung, innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung, in einer Berufung oder als Antwort auf einen Widerspruch oder ein Löschungsantrag, eingereicht werden, wobei eine Gebühr von R$ 4.700,00 pro Antrag anfällt.

Was die Kosten betrifft, so spiegelt die Überarbeit eine durchschnittliche Anpassung von 24 % wider, wobei erhebliche Erhöhungen in mehreren Bereichen der Marken-, Patent- und Designgebühren zu verzeichnen sind. Bei Marken wurden die Widerspruchsgebühren von R$ 355,00 auf R$ 520,00 erhöht und die Berufungsgebühren gegen Nichtigerklärungen stiegen von R$ 475,00 auf R$ 700,00, während die Antwortgebühren von R$ 280,00 auf R$ 180,00 gesenkt wurden und die ordentlichen Verlängerungen nur geringfügig verringert wurden. Auch die Patentgebühren wurden erheblich erhöht, einschließlich der Gebühren für Anmeldungen, Prüfungsanträge und Jahresgebühren. Die Gebühren für Designs wurden ebenfalls angepasst, was sowohl die Anmeldungsgebühren als auch die fünfjährigen Zahlungen betrifft.

Laut BPTO sollen diese Änderungen dazu dienen, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Instituts zu gewährleisten und die Dienste zu modernisieren, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Angesichts des Umfangs der Überarbeiten wird den Rechteinhabern und Anmelder geraten, ihre Strategien und Zeitpläne sorgfältig zu überprüfen. Weitere Details und das vollständig aktualisiert Gebührenverzeichnis sind über den angegebenen Link zugänglich.

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