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Sep. 15, 2025

Die Zukunft des geistigen Eigentums in Brasilien!

Die brasilianische Regierung hat den Beschluss GIPI/MDIC Nr. 14 vom 1. August genehmigt, der den Aktionsplan 2025–2027 für die Nationale Strategie für Geistiges Eigentum (ENPI) festlegt. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des brasilianischen Systems für geistiges Eigentum dar und positioniert geistiges Eigentum als strategische Säule für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung.

Der Plan umfasst etwa 150 Maßnahmen und konzentriert sich auf die Erweiterung eines auf geistigem Eigentum basierenden Innovationsökosystems, mit besonderem Augenmerk auf Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Zu den Hauptzielen gehört die Förderung des strategischen Einsatzes von geistigem Eigentum zur Unterstützung des Unternehmenswachstums, einschließlich seiner Nutzung als Kreditsicherheiten, sowie die Förderung von Mentorenprogrammen und Postgraduiertenstipendien zur Unterstützung neuer Unternehmen und Talente.

Der Aktionsplan adressiert auch die regionale Entwicklung und fördert Initiativen in weniger entwickelten Regionen des Landes, wie dem Amazonas, um eine inklusivere und ausgewogenere Innovationslandschaft landesweit zu gewährleisten.

Ein weiteres zentrales Element der Strategie ist die Modernisierung des brasilianischen Patent- und Markenamtes (BPTO). Zu den Maßnahmen gehören der Einsatz von künstlicher Intelligenz, verbesserte Schulungen für Prüfer und Verbesserungen der administrativen Struktur, die darauf abzielen, Verfahren zu optimieren und den Schutz von geistigem Eigentum zugänglicher, effizienter und zuverlässiger zu gestalten.

Um die Effektivität und Anpassungsfähigkeit sicherzustellen, wird die Umsetzung des Plans durch halbjährliche Berichte eng überwacht, mit der Möglichkeit von jährlichen Anpassungen im Einklang mit den Marktbedürfnissen und technologischen Entwicklungen.

Bhering Advogados verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und bleibt weiterhin bestrebt, seine Kunden durch diese transformierende Periode zu unterstützen und ihnen zu helfen, geistiges Eigentum als strategisches Asset in einem sich entwickelnden regulatorischen und wirtschaftlichen Umfeld zu nutzen.

Rechtsradar
Aug. 15, 2025

Bhering Advogados nimmt am 45. Internationalen Kongress der ABPI teil

Vom 17. bis zum 19. August 2025 wird Bhering Advogados am jährlichen Treffen des brasilianischen Verbands für Geistiges Eigentum (ABPI) teilnehmen, der größten Veranstaltung für gewerblichen Rechtsschutz in Lateinamerika, die in São Paulo in Brasilien stattfinden wird.

Unsere Kanzlei wird durch Philippe Bhering, José Roberto de Almeida Junior, Thiago Ruschi, Igor Araújo, Marcelo Bruce Baptista, Victória Verussa und Jaqueline André vertreten sein.

In diesem Jahr lautet das Thema der Konferenz „Zusammenarbeit im Zeitalter der künstlichen Intelligenz“. Dabei sollen allgemeine Betrachtungen über KI, ihre Reglementierung, Nachhaltigkeit und die Zukunft der Innovation erörtert werden.

Weitere Informationen über die Konferenz erhalten Sie unter http://2025congresso.abpi.org.br/.

In dem am 16. August 1963 gegründeten Verband ABPI sind Unternehmen, Forschungsinstitute und Universitäten, Anwaltskanzleien und Inhaber geistiger Eigentumsrechte sowohl in Brasilien als auch im Ausland vertreten. Im Laufe ihrer über 60-jährigen Geschichte förderte der Verband das Wissen über Geistiges Eigentums und regte Diskussionen über dessen Bedeutung in Brasilien und in der Welt an.

Nieuws
Aug. 10, 2025

Wichtige Änderungen im neuen BPTO-Gebührenverzeichnis

Das brasilianische Patent- und Markenamt (BPTO) hat eine Überarbeitung seines Gebührenverzeichnisses angekündigt, das ab dem 7. August 2025 in Kraft tritt. Das überarbeitet Verzeichnis ist unter diesem Link verfügbar.

Genehmigt durch die Verordnung GM/MDIC Nr. 110/2025 vom 9. Mai 2025, wurde das neue Verzeichnis durch die Verordnung INPI/PR Nr. 10/2025 festgelegt, die im Bundesblatt (DOU) am 12. Mai 2025 veröffentlicht wurde.

Laut BPTO zielt die Überarbeit darauf ab, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Instituts sicherzustellen und die vollständige Deckung der Betriebskosten sowie Investitionen in Expansion und technologische Modernisierung im Einklang mit der wachsenden Nachfrage zu ermöglichen.

Zusätzlich zu Anpassungen der Gebühren für die vom Institut angebotenen Dienstleistungen führt das neue Verzeichnis neue Dienstleistungen und Verfahren ein sowie Änderungen der Nomenklatur, um die Nutzung des Systems durch die Nutzer zu vereinfachen.

  1. Aktualisierung der Gebühren:

Mit einer durchschnittlichen Anpassung von 24 % basiert die Aktualisierung der Gebühren, das BPTO 2025 vornimmt, auf einer multifaktoriellen technischen Analyse, die fünf Schlüsselfaktoren berücksichtigt: (i) strategische Planung durch das BPTO, (ii) Servicekosten, (iii) internationaler Benchmarking, (iv) Inflationsanalyse und (v) qualitative Analyse durch die technischen Zweige.

  1. Neue Markenservices und Verfahren:

Unter den neuen Funktionen im Bereich der Markenservices stechen folgende hervor: (i) die Einführung einer vorrangigen Bearbeitung, (ii) die Änderungen der Zahlungsfristen für die Bearbeitung von Markenanmeldungen, (iii) das Modell des 2.0-Widerspruch (oder vereinfachter Widerspruch) und (iv) die Möglichkeit, Verkehrsdurchsetzung nachzuweisen.

II.1 Vorrangiger Markenprüfungsverfahren:

Das neue Gebührenverzeichnis führt zwei Arten der vorrangigen Bearbeitung ein:

  • Vorrangige Markenbearbeitung mit Gebührenverzicht (Code 3019); und
  • Vorrangige Markenbearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen (Code 3020).

Laut BPTO zielt diese Maßnahme darauf ab, das Verfahren zur Priorisierung der Markenprüfung zu strukturieren, das derzeit nur für einzelne Anmelder verfügbar ist, deren Priorität gesetzlich garantiert ist, wie etwa ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit schweren Krankheiten.

Derzeit kann die Vorrangigkeit der Prüfung über das Kundensupport-System („Fale Conosco“ auf Portugiesisch) beantragt werden, wobei der Anmelder offizielle Dokumente, die sein Prioritätsrecht belegen, im elektronischen Formular nachweisen. Mit der Strukturierung des Dienstes und der Einführung spezifischer Codes werden Prioritätswarteschlangen eingerichtet, auch für Anmeldungen, die über das Madrider Markenabkommen eingereicht wurden, und die Vorrangigkeit kann durch einen spezifisch Antrag beantragt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die vorrangige Bearbeitung sowohl für die Prüfung von Markenanmeldungen als auch für die Prüfung von Anträgen gilt, ähnlich wie das Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung von Patenten.

Bezüglich der vorrangigen Bearbeitung mit Gebührenverzicht wird keine Gebühr erhoben. Für die vorrangige Bearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen beträgt die BPTO-Gebühr R$ 890,00, und es gibt eine Kontingentgrenze.

Während des „Treffens mit Markennutzen“ am 12. Mai 2025, das Teil des Projekts „Dauerhafter Dialog mit Interessengruppen“ des BPTO war und die Priorisierung von Markenprüfungen sowie andere Themen behandelte, stellte das Institut klar, dass dies Teil eines Pilotprojekts ist und erklärte, dass die vorrangige Bearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen für die folgende gelten wird: (i) Wissenschaftliche und technologische Institutionen (ICTs); (ii) Freigabe öffentlicher finanzieller Mittel; (iii) Rechtsstreitigkeiten (bundes- oder landesrechtlich); (iv) Patentiertes Produkt oder Dienstleistung mit Priorität; (v) Einzelne Mentoring-Programme durch BPTO (ACTs); (vi) Vorwahlrecht bei der Registrierung; und (vii) Öffentliches Interesse oder nationalen Notstand.

II.2 Kombination der Gebühren für die erste Dekade und die Markenanmeldung

Vom 7. August 2025 (dem Datum, an dem das neue BPTO-Gebührenverzeichnis in Kraft tritt) bis zum 19. September 2025 wird die Zahlung sowohl der Gebühr für die Markenanmeldung als auch der Gebühr für die ersten zehn Jahre weiterhin separat erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass während dieses Zeitraums die Gebühren für die Markenanmeldung und die ersten zehn Jahre folgende Anpassungen erfahren werden:

  • Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse (Code 389): von R$ 355,00 auf R$ 360,00 (1,4 % Erhöhung); und
  • Markenanmeldung (mit freier Klassifikation), pro Klasse (Code 394): von R$ 415,00 auf R$ 240,00 (1,2 % Erhöhung);
  • Erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist (Code 372): von R$ 745,00 auf R$ 750,00 (0,7 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden;
  • Erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, außerordentliche Frist (Code 373): von R$ 1.115,00 auf R$ 1.120,00 (0,4 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden.

Ab dem 20. September 2025 muss die Zahlung für die erste zehnjährige Schutzdauer einer eingetragenen Marke zum Zeitpunkt der Markenanmeldung über eine einheitliche Gebühr erfolgen, mit den folgenden Werten:

  • Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse + erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist: R$ 880,00;
  • Anmeldung der Markenregistrierung (mit freier Klassifikation), pro Klasse + erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist: R$ 1.720,00.

Ebenso wird vom 7. August 2025 (dem Datum, an dem das neue BPTO-Gebührenverzeichnis in Kraft tritt) bis zum 19. September 2025 die Zahlung der Gebühr für empfangene Bezeichnung und die Gebühren für die Anmeldeverfahren erfolgen weiterhin separat, jedoch mit folgenden Anpassungen:

  • Empfangene Bezeichnung, pro Klasse (Code 3011): von R$ 415,00 auf R$ 420,00 (1,2 % Erhöhung); und
  • Anmeldeverfahren und Erteilung der Urkunde, pro Klasse (Code 3012): von R$ 1.160,00 auf R$ 1.720,00 (48,3 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden.

Ab dem 20. September 2025 muss für über das Madrider Abkommen eingereichte Markenanmeldungen die Zahlung für die Anmeldeverfahren zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren für die empfangene Bezeichnung erfolgen, über eine einheitliche Gebühr:

  • Empfangene Bezeichnung, pro Klasse + Anmeldeverfahren und Erteilung der Urkunde: R$ 1.720,00.

III.3 Widerspruch 2.0 (oder vereinfachter Widerspruch)

Eine weitere wichtige Neuerung im neuen Gebührenverzeichnis ist die Einführung des „Widerspruch 2.0“-Modells oder der vereinfachte Widerspruch, die am 20. Dezember 2025 in Kraft tritt.

Dieses neue Widerspruchmodell wird aus einem vereinfachten elektronischen Formular bestehen, das ausschließlich auf Artikel 124, Abschnitt XIX des Gesetzes Nr. 9.279/1996 (brasilianischen gewerblichen Rechtsschutzes – LPI) basiert und auf maximal 5 älterer entgegenstehender Marken pro Klasse beschränkt ist.

Im elektronischen Formular für Widerspruch 2.0 können keine schriftlichen Texte oder Belege zu den Widerspruchsverfahren eingereicht werden.

Der Widerspruch 2.0 muss über den Servicecode 3022 einzureichen sein; die Gebühr beträgt R$ 360,00. Es ist wichtig zu beachten, dass mit dieser Überarbeit die Gebühr für das Standard- Widerspruchsverfahren (Code 332) ab dem 7. August 2025 von R$ 355,00 auf R$ 520,00 (46,5 % Erhöhung) angehoben wird.

Ziel dieser Änderung ist es, die Prüfung von Widersprüchen, die ausschließlich auf Paragraph XIX beruhen, zu beschleunigen. Die Prüfung von Widersprüchen, die dieses Modell wählen, kann von der DIRMA (Markenabteilung) priorisiert werden.

III.4 Nachweis der Verkehrsdurchsetzung

Das neue Gebührenverzeichnis hat auch den Dienst „Einreichung von Dokumenten zum Nachweis der Verkehrsdurchsetzung“ eingeführt, unter dem neuen Code 3021. Mit diesem Dienst haben Nutzer die Möglichkeit nachzuweisen, dass ihre Marke durch Nutzung unterscheidungskräftig geworden ist, als Maßnahme, um einer möglichen Nichtigerklärung des Antrags zu widersprechen oder diese rückgängig zu machen.

Die für diesen neuen Dienst anfallenden Gebühren betragen R$ 4.700,00 pro Antrag, und der Dienst kann über einen Antrag beantragt werden, die Dokumente enthält, die den Erwerb der Verkehrsdurchsetzung in folgenden Phasen des Verfahrens nachweisen:

  1. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Markenanmeldung;
  2. Bis zu 60 Tage nach dem Veröffentlichungsdatum der Markenanmeldung;
  • In einer Berufung gegen die Nichtigerklärung des Antrags; oder
  1. Als Antwort auf einen Widerspruch oder ein administratives Verfahren zur Nichtigerklärung und Löschung der Eintragung, als Verteidigung.

Die relativ hohen Gebühren im Vergleich zu den meisten anderen Markendienste sollten ebenfalls bei der Entwicklung einer Markenshutzstrategie berücksichtigt werden.

III. Rabatte

Die Rabattpolitik des BPTO wird im neuen Gebührenverzeichnis beibehalten und erweitert.

Für Einzelpersonen, die wirtschaftlich benachteiligt sind, sowie für Menschen mit Behinderungen (MmB), die im Cadastro Único (CadÚnico) und im Register der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen eingetragen sind, wird ein 100%iger Rabatt auf BPTO-Gebühren für berechtigte „Eintragungsdienste“ gewährt, und ein 50%iger Rabatt wird für andere berechtigte Dienstleistungen gewährt.

Artikel 3 der Verordnung INPI/PR Nr. 10/2025 vom 12. Mai 2025 listet die folgenden Dienstleistungen als „Eintragungsdienste“ auf, die für Rabatte berechtigt sind:

  1. Patente:
  • Nationale Erfindungsmeldung; Nationale Gebrauchsmusteranmeldung; Nationale Zusatzanmeldung (Code 200);
  1. Marken:
  • Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse (gültig vom 07.08.2025 bis 19.09.2025) (Code 389);
  • Markenanmeldung (mit freier Klassifikation), pro Klasse (gültig vom 07.08.2025 bis 19.09.2025) (Code 394);

iii. Designs:

  • Designanmeldung (Code 100);
  1. Verträge:
  • Anmeldung auf Registrierung des Technologietransfer-vertrags (Know-how) (Code 400);
  • Anmeldung auf Registrierung des Vertrags für technische und wissenschaftliche Unterstützung (Code 401);
  • Anmeldung auf Annotation des Markenlizenzvertrags (Code 402);
  • Anmeldung auf Annotation des Patentrechtslizenzvertrags (Code 403);
  • Anmeldung auf Registrierung des Franchise-Vertrags (Code 404);
  • Anmeldung auf Registrierung der Rechnung (Code 406);
  • Anmeldung auf Annotation des Designlizenzvertrags (Code 425);
  • Anmeldung auf Annotation der Zwangslizenz für die Patentnutzung (Code 426);
  • Anmeldung auf Annotation des Markenübertragungsvertrags (Code 427);
  • Anmeldung auf Annotation des Patentübertragungsvertrags (Code 428);
  • Anmeldung auf Annotation des Designübertragungsvertrags (Code 430);
  • Anmeldung auf Annotation des Lizenzvertrags für Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 433);
  • Anmeldung auf Annotation des Übertragungsvertrags für Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 434);
  • Anmeldung auf Annotation der Zwangslizenz für die Nutzung von Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 435).

 

Zusätzlich bleibt der 50%ige Rabatt, den BPTO auf die Gebühren für bestimmte Dienstleistungen gewährt, für folgende Kategorien bestehen: Einzelpersonen (die keine Beteiligung an einem Unternehmen im Sektor des zu registrierenden Objekts haben, vorausgesetzt, das Unternehmen selbst erhält bereits keinen Rabatt); Mikrounternehmen, Einzelmikrounternehmer und Kleinunternehmen, wie sie durch das Nachtragsgesetz Nr. 123 vom 14. Dezember 2006 definiert sind; einfache Innovationsunternehmen, wie sie durch das Nachtragsgesetz Nr. 167/2019 definiert sind; Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsinstitutionen (ICTs), gemäß Gesetz Nr. 10.973 vom 2. Dezember 2004; Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, sowie öffentliche Stellen.

 

QUELLEN:

https://www.gov.br/inpi/pt-br/inpi-data/precificacao-dos-servicos

https://www.gov.br/inpi/pt-br/central-de-conteudo/noticias/inpi-atualiza-tabela-de-retribuicoes-para-modernizacao-e-inclusao-social

https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/portaria-gm/mdic-n-110-de-5-de-maio-de-2025-628517946

https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/portaria-inpi/pr-n-10-de-9-de-maio-de-2025-628603493

https://www.gov.br/inpi/pt-br/central-de-conteudo/noticias/inpi-oferece-exames-prioritarios-para-idosos

https://www.gov.br/inpi/pt-br/central-de-conteudo/noticias/inpi-faz-encontro-com-usuarios-de-marcas-em-12-de-maio

Nieuws
Aug. 5, 2025

Neues BPTO-Gebührenverzeichnis: Was sich ab dem 7. August 2025 ändert und wie Sie sich vorbereiten können

Das BPTO hat sein neues Gebührenverzeichnis veröffentlicht, das ab dem 7. August 2025 in Kraft tritt. Neben einer durchschnittlichen Erhöhung der Gebühren um 24 % führt die Überarbeit erhebliche Änderungen in der Gebührenstruktur ein, schafft neue Dienstleistungen, überarbeitet die Nomenklatur und beinhaltet wichtige verfahrensrechtliche Innovationen im Bereich Marken, Patente und Designs.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Neugestaltung des Marken-Gebührensystems. Zwischen dem 7. August und dem 19. September 2025 werden die Markenanmeldung und die erste zehnjährige Schutzdauer weiterhin separat bezahlt, jedoch zu den aktualisierten Gebühre. Ab dem 20. September werden beide Stritt jedoch in eine einzige Zahlung zum Zeitpunkt der Anmeldung integriert, mit Gebühren von R$ 880,00 für Anmeldungen mit vorab genehmigten Begriffe und R$ 1.720,00 für Anmeldungen mit freier Klassifikation.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines vereinfachten Widerspruchsverfahrens im Markenrecht, das darauf abzielt, die Prüfung zu optimieren. Dieses neue Modell tritt am 20. Dezember 2025 in Kraft und wird über ein elektronisches Formular eingereicht. Der Widerspruch wird auf Punkt XIX des Artikels 124 des brasilianischen gewerblichen Rechtsschutzes beschränkt, mit auf maximal fünf älterer entgegenstehender Marken pro Klasse, ohne Anhänge oder argumentative Texte.

Das neue Gebührenverzeichnis ermöglicht es auch offiziell, den Nachweis der sekundären Bedeutung zu erbringen, so dass Anmelder nachweisen können, dass eine Marke im Laufe der Zeit Unterscheidungskraft erlangt hat. Dieser Nachweis kann zum Zeitpunkt der Anmeldung, innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung, in einer Berufung oder als Antwort auf einen Widerspruch oder ein Löschungsantrag, eingereicht werden, wobei eine Gebühr von R$ 4.700,00 pro Antrag anfällt.

Was die Kosten betrifft, so spiegelt die Überarbeit eine durchschnittliche Anpassung von 24 % wider, wobei erhebliche Erhöhungen in mehreren Bereichen der Marken-, Patent- und Designgebühren zu verzeichnen sind. Bei Marken wurden die Widerspruchsgebühren von R$ 355,00 auf R$ 520,00 erhöht und die Berufungsgebühren gegen Nichtigerklärungen stiegen von R$ 475,00 auf R$ 700,00, während die Antwortgebühren von R$ 280,00 auf R$ 180,00 gesenkt wurden und die ordentlichen Verlängerungen nur geringfügig verringert wurden. Auch die Patentgebühren wurden erheblich erhöht, einschließlich der Gebühren für Anmeldungen, Prüfungsanträge und Jahresgebühren. Die Gebühren für Designs wurden ebenfalls angepasst, was sowohl die Anmeldungsgebühren als auch die fünfjährigen Zahlungen betrifft.

Laut BPTO sollen diese Änderungen dazu dienen, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Instituts zu gewährleisten und die Dienste zu modernisieren, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Angesichts des Umfangs der Überarbeiten wird den Rechteinhabern und Anmelder geraten, ihre Strategien und Zeitpläne sorgfältig zu überprüfen. Weitere Details und das vollständig aktualisiert Gebührenverzeichnis sind über den angegebenen Link zugänglich.

Rechtsradar
Juni 5, 2025

Bhering Advogados nimmt am Wissenschaftskongress der ABPI teil

Vom 2. bis zum 6. Juni 2025 veranstaltet der brasilianische Verband für Geistiges Eigentum (Associação Brasileira da Propriedade Intelectual – ABPI) den vierten Wissenschaftskongress der ihm angegliederten Studienausschüsse. Jeder der 18 Studienausschüsse der ABPI wird ein Panel organisieren, bei dem spezifische und aktuelle Themen rund ums Geistige Eigentum im Mittelpunkt stehen.

Der Partner Philippe Bhering fungiert dabei als Leiter des Studienausschusses für internationales Recht. Bei der diesjährigen Ausgabe veranstaltet der Ausschuss eine Expertenrunde, um praktische und aktuelle Fragen bezüglich Patentstreitigkeiten und des Schutzes von Patenten unter dem neuen europäischen Patentsystem zu erörtern, das vor über zwei Jahren in Kraft getreten ist.

Die Veranstaltung findet online am 6. Juni 2025 um 11:00 Uhr statt. Anmeldungen für den Wissenschaftskongress der Studienausschüsse der ABPI sind über deren Online-Plattform einzureichen.

Rechtsradar
Mai 30, 2025

Bhering Advogados tritt der gemischten Parlamentariergruppe in Brasília bei

Letztes Jahr wurde in Brasília die gemischte Parlamentariergruppe zum Schutz des Geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (FPI) ins Leben gerufen. In dieser Gruppe, deren Vorsitz der Abgeordnete Júlio Lopes führt, sind mehrere Mitglieder der Abgeordnetenkammer und des Senats vertreten.

Das Ziel der FPI besteht darin, die politischen Lösungsansätze und die Gesetzgebung so auszugestalten, dass der Schutz des Geistigen Eigentums in Brasilien gestärkt wird. In diesem Zusammenhang möchte die Gruppe ferner den Dialog zwischen dem Parlament, dem produzierenden Gewerbe und der Zivilgesellschaft fördern und Initiativen anregen, die auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sind und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Brasiliens beitragen.

Im vergangenen Monat hat die Gruppe in der Hauptstadt Brasília ihre gesetzgeberischen Vorschläge eingereicht, was auch die Unterstützung verschiedener Gesetzesentwürfe miteinschließt, über die momentan im Kongress beraten wird. Besagte Gesetzesentwürfe betreffen beispielsweise die vorläufige Erteilung von Patenten (PL 2210/2022), härtere Strafen für Markenpiraterie (PL 3375/2024), die finanzielle Autonomie des brasilianischen Patent- und Markenamts (PLP 143/2019) sowie die Modernisierung des Patentsystems (PL 2056/2022).

Der Partner Philippe Bhering nahm an beiden Veranstaltungen teil und hatte dabei Gelegenheit, sich mit verschiedenen Amtsträgern sowie mit dem Vorsitzenden der Parlamentariergruppe, dem Abgeordneten Júlio Lopes, über die laufenden Gesetzesvorhaben auszutauschen.

Rechtsradar
Mai 26, 2025

Bhering Advogados moderiert das Panel 6 beim 45. Internationalen Kongress der ABPI

Vom 17. bis zum 19. August 2025 fand in São Paulo der 45. Internationale Kongress des brasilianischen Verbands für Geistiges Eigentum (Associação Brasileira da Propriedade Intelectual – ABPI) statt. Das Thema der diesjährigen Veranstaltung lautete „Zusammenarbeit im Zeitalter der künstlichen Intelligenz“.

Der Partner Philippe Bhering übernahm die Moderation von Panel 6 unter dem Titel „Anwendungsstrategien für Marken in Lateinamerika: Ermittlung und Bekämpfung von Verstößen“. An dem Panel nahmen teil: Juliana Souza, Head of IP-Management für LATAM von Puma; Julie Mejía, Head of IP-Management für LATAM von Procter & Gamble; Maria Elena Lambraño, Head of IP-Management für LATAM von Chanel; sowie Thainá Marques, Head of IP-Management für LATAM von MF Brands/Lacoste.

Es wurden verschiedene Aspekte bei den Bemühungen zur Bekämpfung der Produktfälschung im lateinamerikanischen Raum besprochen, so etwa die folgenden Themenbereiche: zivil- und strafrechtliche Maßnahmen; Grenzmaßnahmen; koordinierte Operationen unter Beteiligung mehrerer Behörden; Ermittlungen; Trainingsinitiativen; Abwehr; Risiken gefälschter Produkte für die Gesundheit der Verbraucher; Online-Monitoring.

Die Markenvertreter hoben das besondere Engagement und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der brasilianischen Behörden auf verschiedenen Ebenen im Kampf gegen die Produktpiraterie hervor.

Rechtsradar
Mai 7, 2025

Bhering Advogados nimmt an der Jahrestagung der Internationalen Markenvereinigung (INTA) teil

Vom 17. bis zum 21. Mai 2025 wird Bhering Advogados an der Jahrestagung der International Trademark Association (INTA) teilnehmen, die im kalifornischen San Diego in den USA stattfinden wird.

Die Kanzlei wird dort durch Pedro Bhering, Philippe Bhering, Jiuliano Maurer, José Roberto de Almeida Junior, Chairin Kong und Carolina Guinle Sequerra vertreten sein.

Mit über 9.000 angemeldeten Fachleuten ist dies eine der weltweit größten Veranstaltungen für Themen rund um das Geistige Eigentum. Bei der Tagung kommen leitende Vertreter der Industrie sowie Fachleute von Privatunternehmen zusammen, um strategischen Besprechungen, Seminaren und Vorträgen beizuwohnen. Darüber hinaus bieten sich einmalige Gelegenheiten für Networking und die Anbahnung von Geschäften.

Die im Jahr 1878 gegründete International Trademark Association (INTA) ist eine globale Vereinigung mit über 6.500 Mitgliedern, zu denen Unternehmen und Anwaltskanzleien aus über 185 Ländern zählen. Sie setzt sich für den Schutz von Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten als Schlüsselelementen für einen fairen und reibungslosen Handel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein.

Rechtsradar
Mai 5, 2025

Bhering Advogados verstärkt das Team für Patentstreitigkeiten

Es ist uns eine besondere Freude, verkünden zu dürfen, dass Herr Thiago Ruschi unserer Abteilung für Patentstreitigkeiten beigetreten ist. Thiago verfügt nicht nur über eine mehr als zehnjährige Erfahrung in diesem Bereich, vielmehr hat er sich auch auf das hochkomplexe Gebiet standardessentieller Patente (SEPs) spezialisiert und seine Mandanten sehr erfolgreich bei einigen besonders kniffligen und risikobehafteten Fällen beraten.

Thiagos profundes Fachwissen stellt in Verbindung mit seinem strategischen Geschick eine große Bereicherung für uns dar, die uns noch mehr dazu befähigt, maßgeschneiderte und ausgereifte juristische Lösungen bieten zu können. Seine Erfahrung im Umgang mit komplexen Streitfällen unter enormem Druck, insbesondere in den Branchen Telekommunikation, Pharmazeutik und Agrochemie, bedeutet einen erheblichen Mehrwert für unser Team für Patentstreitigkeiten.

Wir von Bhering Advogados fühlen uns zur Exzellenz verpflichtet und bieten die Gewähr dafür, dass unsere Mandanten stets eine strategisch ausgereifte und lösungsorientierte juristische Beratung erhalten.

Rechtsradar
Apr. 29, 2025

Unsere Abteilung für die Bekämpfung von Produktfälschung und -piraterie beteiligt sich an einer Operation in Guarulhos (SP)

Die Kanzlei Bhering Advogados hat kürzlich in Zusammenarbeit mit den Beamten der 1. Abteilung für Ermittlungen bezüglich geistiger Eigentumsrechte, welche der Strafverfolgungsbehörde des Bundesstaates São Paulo angegliedert ist, an einer großangelegten Beschlagnahmeoperation in Guarulhos, São Paulo, teilgenommen.

Diese Operation führte zur Schließung einer Fabrik für gefälschtes Spielzeug, die nicht über die erforderlichen Gütesiegel verfügte und somit die Gesundheit von Kindern aufs Spiel setzte. Es wurden über 90.000 Produkte beschlagnahmt, darunter 56.000 Artikel, die bereits marktfertig waren.

Unsere Anti-Counterfeiting-Abteilung arbeitet eng mit den Behörden zusammen, um den Kontrollmaßnahmen im Kampf gegen Produktfälschungen Nachdruck zu verleihen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://lnkd.in/dzHYppf4

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