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BHE in de Media
Mai 8, 2023

Philippe Bhering kommentiert das Recht auf Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind

Der Partner Philippe Bhering kommentierte im brasilianischen Wirtschaftsmagazins Valor Econômico das Recht auf Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind.

Gemäß dem brasilianischen Gesetz über gewerblichen Rechtsschutz (Lei de Propriedade Industrial – LPI) können die Rechte an solchen Erfindungen entweder allein dem Arbeitnehmer oder gemeinsam dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zustehen; je nach der Funktion, mit der der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber betraut wurde, und nach den besonderen Umständen, unter denen die Erfindung entstanden ist, können sie jedoch auch allein dem Arbeitgeber zufallen.

Liegt ein persönlicher Beitrag des Arbeitnehmers vor, wurden aber Ressourcen, Daten, Mittel, Materialien, Anlagen oder Gerätschaften genutzt, die der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, so steht das Recht auf die Erfindung vorbehaltlich einer anders lautenden Vertragsregelung zu gleichen Teilen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu. Bei solch einer gemeinschaftlichen Inhaberschaft erhält der Arbeitgeber das alleinige Recht, die Erfindung zu verwerten. Als Gegenleistung für diese exklusiven Verwertungsrechte des Arbeitgebers sichert das LPI dem Arbeitnehmer eine „angemessene Vergütung“ zu. Allerdings legt das LPI keine Kriterien dafür fest, wie diese „angemessene Vergütung“ ermittelt werden soll.

Laut Philippe Bhering herrscht beim obersten brasilianischen Arbeitsgericht (Tribunal Superior do Trabalho) die Tendenz vor, den Arbeitnehmern 50% der mit den Erfindungen erzielten Gewinne zuzusichern. Jedoch gab es auch Fälle, in denen niedrigere (30%) oder höhere Prozentsätze (70%) festgesetzt wurden. Aus diesem Grund rät Philippe Bhering den Unternehmen, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um die noch vorhandenen Lücken in der Gesetzgebung zu schließen. Insbesondere rät Philippe Bhering dazu, die Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag zu spezifizieren, damit sich das Gericht zur Festsetzung des Anteils am wirtschaftlichen Gewinn auf einen Referenzwert beziehen kann.

Den vollständigen Kommentar können Sie hier lesen. (gekürztes pdf-Dokument).

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