Philippe Bhering kommentiert die Entscheidung des Gerichtshofs von São Paulo bezüglich der Verletzung einer Handelsaufmachung
Der PartnerPhilippe Bhering kommentierte im Rahmen einer Reportage des Wirtschaftsmagazins Valor Econômico die Entscheidung des Gerichtshofs des Bundesstaats São Paulo (Tribunal de Justiça do Estado de São Paulo – TJSP) zugunsten der Edelmarke Louboutin.
Laut Philippe Bhering hat diese Entscheidung weitreichende Bedeutung für die Modebranche, bekräftigt sie doch die Auffassung, dass auch für deren Kreationen der Schutz der Handelsaufmachung (Trade Dress) gilt, und dass keine vollständige Nachahmung vorliegen muss, um auf eine Markenrechtsverletzung zu schließen.
Der fragliche Bericht verknüpft die neuerliche Entscheidung übrigens mit einem historischen Rechtsstreit, bei dem es ebenfalls um Modeschöpfungen und den Schutz von Handelsaufmachungen in Brasilien ging, und der damals von Bhering Advogados im Namen des französischen Unternehmens BONPOINT SAS geführt wurde. Mit dem Urteilsspruch in diesem Streit, der 2008 verkündet wurde, wurde erstmals in Brasilien der Schutz von Kreationen der Modeindustrie unter Verweis auf den „Trade Dress“ anerkannt. Der Beklagten, einem brasilianischen Unternehmen, wurde es damit verboten, Kinderkleidung herzustellen und zu vermarkten, die in ihrem Stil den von BONPOINT SAS hergestellten und vermarkteten Waren glichen.
Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

