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BHE in de Media
Juni 9, 2023

Philippe Bhering kommentiert die Entscheidung des brasilianischen Patent- und Markenamts (INPI) über die Anmeldung der Positionsmarke des Edelschuhherstellers Louboutin

Der Partner Philippe Bhering kommentierte im Rahmen einer Reportage des brasilianischen Wirtschaftsmagazins Valor Econômico die Entscheidung des brasilianischen Patent- und Markenamts (INPI), mit der die Schutzfähigkeit der roten Sohle von Louboutin als Positionsmarke abgelehnt wurde.

Die Eintragung des Zeichens als Positionsmarke war mit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 37/2021 des INPI am 1. Oktober 2021 in Brasilien zugelassen worden.

Vor kurzem veröffentlichte das INPI seine ablehnende Entscheidung bezüglich der Anmeldung der roten Sohle von Louboutin als Positionsmarke, da es dieser an Unterscheidungskraft fehle.

Laut Philippe Bhering geschieht es nicht selten, dass das INPI in der ersten Verwaltungsinstanz solche Anträge abweist. Dem Antragsteller steht es in diesem Fall jedoch frei, in der zweiten Instanz weiteres Beweismaterial vorzulegen, um die Unterscheidungskraft des Zeichens, das geschützt werden soll, nachzuweisen. Im speziellen Fall von Louboutin könnte auch argumentiert werden, dass eine solche allein durch den wiederholten Gebrauch des Zeichens über einen längeren Zeitraum hinweg erworben wurde. Und eben dieser Beweis müsste dann gegebenenfalls im Rahmen eines Einspruchs gegen die erste Entscheidung geführt werden.

Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

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