Wichtige Änderungen im neuen BPTO-Gebührenverzeichnis
Das brasilianische Patent- und Markenamt (BPTO) hat eine Überarbeitung seines Gebührenverzeichnisses angekündigt, das ab dem 7. August 2025 in Kraft tritt. Das überarbeitet Verzeichnis ist unter diesem Link verfügbar.
Genehmigt durch die Verordnung GM/MDIC Nr. 110/2025 vom 9. Mai 2025, wurde das neue Verzeichnis durch die Verordnung INPI/PR Nr. 10/2025 festgelegt, die im Bundesblatt (DOU) am 12. Mai 2025 veröffentlicht wurde.
Laut BPTO zielt die Überarbeit darauf ab, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Instituts sicherzustellen und die vollständige Deckung der Betriebskosten sowie Investitionen in Expansion und technologische Modernisierung im Einklang mit der wachsenden Nachfrage zu ermöglichen.
Zusätzlich zu Anpassungen der Gebühren für die vom Institut angebotenen Dienstleistungen führt das neue Verzeichnis neue Dienstleistungen und Verfahren ein sowie Änderungen der Nomenklatur, um die Nutzung des Systems durch die Nutzer zu vereinfachen.
- Aktualisierung der Gebühren:
Mit einer durchschnittlichen Anpassung von 24 % basiert die Aktualisierung der Gebühren, das BPTO 2025 vornimmt, auf einer multifaktoriellen technischen Analyse, die fünf Schlüsselfaktoren berücksichtigt: (i) strategische Planung durch das BPTO, (ii) Servicekosten, (iii) internationaler Benchmarking, (iv) Inflationsanalyse und (v) qualitative Analyse durch die technischen Zweige.
- Neue Markenservices und Verfahren:
Unter den neuen Funktionen im Bereich der Markenservices stechen folgende hervor: (i) die Einführung einer vorrangigen Bearbeitung, (ii) die Änderungen der Zahlungsfristen für die Bearbeitung von Markenanmeldungen, (iii) das Modell des 2.0-Widerspruch (oder vereinfachter Widerspruch) und (iv) die Möglichkeit, Verkehrsdurchsetzung nachzuweisen.
II.1 Vorrangiger Markenprüfungsverfahren:
Das neue Gebührenverzeichnis führt zwei Arten der vorrangigen Bearbeitung ein:
- Vorrangige Markenbearbeitung mit Gebührenverzicht (Code 3019); und
- Vorrangige Markenbearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen (Code 3020).
Laut BPTO zielt diese Maßnahme darauf ab, das Verfahren zur Priorisierung der Markenprüfung zu strukturieren, das derzeit nur für einzelne Anmelder verfügbar ist, deren Priorität gesetzlich garantiert ist, wie etwa ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit schweren Krankheiten.
Derzeit kann die Vorrangigkeit der Prüfung über das Kundensupport-System („Fale Conosco“ auf Portugiesisch) beantragt werden, wobei der Anmelder offizielle Dokumente, die sein Prioritätsrecht belegen, im elektronischen Formular nachweisen. Mit der Strukturierung des Dienstes und der Einführung spezifischer Codes werden Prioritätswarteschlangen eingerichtet, auch für Anmeldungen, die über das Madrider Markenabkommen eingereicht wurden, und die Vorrangigkeit kann durch einen spezifisch Antrag beantragt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die vorrangige Bearbeitung sowohl für die Prüfung von Markenanmeldungen als auch für die Prüfung von Anträgen gilt, ähnlich wie das Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung von Patenten.
Bezüglich der vorrangigen Bearbeitung mit Gebührenverzicht wird keine Gebühr erhoben. Für die vorrangige Bearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen beträgt die BPTO-Gebühr R$ 890,00, und es gibt eine Kontingentgrenze.
Während des „Treffens mit Markennutzen“ am 12. Mai 2025, das Teil des Projekts „Dauerhafter Dialog mit Interessengruppen“ des BPTO war und die Priorisierung von Markenprüfungen sowie andere Themen behandelte, stellte das Institut klar, dass dies Teil eines Pilotprojekts ist und erklärte, dass die vorrangige Bearbeitung aus strategischen oder öffentlichen politischen Gründen für die folgende gelten wird: (i) Wissenschaftliche und technologische Institutionen (ICTs); (ii) Freigabe öffentlicher finanzieller Mittel; (iii) Rechtsstreitigkeiten (bundes- oder landesrechtlich); (iv) Patentiertes Produkt oder Dienstleistung mit Priorität; (v) Einzelne Mentoring-Programme durch BPTO (ACTs); (vi) Vorwahlrecht bei der Registrierung; und (vii) Öffentliches Interesse oder nationalen Notstand.
II.2 Kombination der Gebühren für die erste Dekade und die Markenanmeldung
Vom 7. August 2025 (dem Datum, an dem das neue BPTO-Gebührenverzeichnis in Kraft tritt) bis zum 19. September 2025 wird die Zahlung sowohl der Gebühr für die Markenanmeldung als auch der Gebühr für die ersten zehn Jahre weiterhin separat erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass während dieses Zeitraums die Gebühren für die Markenanmeldung und die ersten zehn Jahre folgende Anpassungen erfahren werden:
- Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse (Code 389): von R$ 355,00 auf R$ 360,00 (1,4 % Erhöhung); und
- Markenanmeldung (mit freier Klassifikation), pro Klasse (Code 394): von R$ 415,00 auf R$ 240,00 (1,2 % Erhöhung);
- Erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist (Code 372): von R$ 745,00 auf R$ 750,00 (0,7 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden;
- Erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, außerordentliche Frist (Code 373): von R$ 1.115,00 auf R$ 1.120,00 (0,4 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden.
Ab dem 20. September 2025 muss die Zahlung für die erste zehnjährige Schutzdauer einer eingetragenen Marke zum Zeitpunkt der Markenanmeldung über eine einheitliche Gebühr erfolgen, mit den folgenden Werten:
- Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse + erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist: R$ 880,00;
- Anmeldung der Markenregistrierung (mit freier Klassifikation), pro Klasse + erste zehnjährige Schutzdauer und Ausstellung der Urkunde, ordentliche Frist: R$ 1.720,00.
Ebenso wird vom 7. August 2025 (dem Datum, an dem das neue BPTO-Gebührenverzeichnis in Kraft tritt) bis zum 19. September 2025 die Zahlung der Gebühr für empfangene Bezeichnung und die Gebühren für die Anmeldeverfahren erfolgen weiterhin separat, jedoch mit folgenden Anpassungen:
- Empfangene Bezeichnung, pro Klasse (Code 3011): von R$ 415,00 auf R$ 420,00 (1,2 % Erhöhung); und
- Anmeldeverfahren und Erteilung der Urkunde, pro Klasse (Code 3012): von R$ 1.160,00 auf R$ 1.720,00 (48,3 % Erhöhung). Dies gilt nur für Anträge, die vor dem 20.09.2025 gewährt werden.
Ab dem 20. September 2025 muss für über das Madrider Abkommen eingereichte Markenanmeldungen die Zahlung für die Anmeldeverfahren zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren für die empfangene Bezeichnung erfolgen, über eine einheitliche Gebühr:
- Empfangene Bezeichnung, pro Klasse + Anmeldeverfahren und Erteilung der Urkunde: R$ 1.720,00.
III.3 Widerspruch 2.0 (oder vereinfachter Widerspruch)
Eine weitere wichtige Neuerung im neuen Gebührenverzeichnis ist die Einführung des „Widerspruch 2.0“-Modells oder der vereinfachte Widerspruch, die am 20. Dezember 2025 in Kraft tritt.
Dieses neue Widerspruchmodell wird aus einem vereinfachten elektronischen Formular bestehen, das ausschließlich auf Artikel 124, Abschnitt XIX des Gesetzes Nr. 9.279/1996 (brasilianischen gewerblichen Rechtsschutzes – LPI) basiert und auf maximal 5 älterer entgegenstehender Marken pro Klasse beschränkt ist.
Im elektronischen Formular für Widerspruch 2.0 können keine schriftlichen Texte oder Belege zu den Widerspruchsverfahren eingereicht werden.
Der Widerspruch 2.0 muss über den Servicecode 3022 einzureichen sein; die Gebühr beträgt R$ 360,00. Es ist wichtig zu beachten, dass mit dieser Überarbeit die Gebühr für das Standard- Widerspruchsverfahren (Code 332) ab dem 7. August 2025 von R$ 355,00 auf R$ 520,00 (46,5 % Erhöhung) angehoben wird.
Ziel dieser Änderung ist es, die Prüfung von Widersprüchen, die ausschließlich auf Paragraph XIX beruhen, zu beschleunigen. Die Prüfung von Widersprüchen, die dieses Modell wählen, kann von der DIRMA (Markenabteilung) priorisiert werden.
III.4 Nachweis der Verkehrsdurchsetzung
Das neue Gebührenverzeichnis hat auch den Dienst „Einreichung von Dokumenten zum Nachweis der Verkehrsdurchsetzung“ eingeführt, unter dem neuen Code 3021. Mit diesem Dienst haben Nutzer die Möglichkeit nachzuweisen, dass ihre Marke durch Nutzung unterscheidungskräftig geworden ist, als Maßnahme, um einer möglichen Nichtigerklärung des Antrags zu widersprechen oder diese rückgängig zu machen.
Die für diesen neuen Dienst anfallenden Gebühren betragen R$ 4.700,00 pro Antrag, und der Dienst kann über einen Antrag beantragt werden, die Dokumente enthält, die den Erwerb der Verkehrsdurchsetzung in folgenden Phasen des Verfahrens nachweisen:
- Zum Zeitpunkt der Einreichung der Markenanmeldung;
- Bis zu 60 Tage nach dem Veröffentlichungsdatum der Markenanmeldung;
- In einer Berufung gegen die Nichtigerklärung des Antrags; oder
- Als Antwort auf einen Widerspruch oder ein administratives Verfahren zur Nichtigerklärung und Löschung der Eintragung, als Verteidigung.
Die relativ hohen Gebühren im Vergleich zu den meisten anderen Markendienste sollten ebenfalls bei der Entwicklung einer Markenshutzstrategie berücksichtigt werden.
III. Rabatte
Die Rabattpolitik des BPTO wird im neuen Gebührenverzeichnis beibehalten und erweitert.
Für Einzelpersonen, die wirtschaftlich benachteiligt sind, sowie für Menschen mit Behinderungen (MmB), die im Cadastro Único (CadÚnico) und im Register der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen eingetragen sind, wird ein 100%iger Rabatt auf BPTO-Gebühren für berechtigte „Eintragungsdienste“ gewährt, und ein 50%iger Rabatt wird für andere berechtigte Dienstleistungen gewährt.
Artikel 3 der Verordnung INPI/PR Nr. 10/2025 vom 12. Mai 2025 listet die folgenden Dienstleistungen als „Eintragungsdienste“ auf, die für Rabatte berechtigt sind:
- Patente:
- Nationale Erfindungsmeldung; Nationale Gebrauchsmusteranmeldung; Nationale Zusatzanmeldung (Code 200);
- Marken:
- Markenanmeldung (mit vorab genehmigten Begriffe), pro Klasse (gültig vom 07.08.2025 bis 19.09.2025) (Code 389);
- Markenanmeldung (mit freier Klassifikation), pro Klasse (gültig vom 07.08.2025 bis 19.09.2025) (Code 394);
iii. Designs:
- Designanmeldung (Code 100);
- Verträge:
- Anmeldung auf Registrierung des Technologietransfer-vertrags (Know-how) (Code 400);
- Anmeldung auf Registrierung des Vertrags für technische und wissenschaftliche Unterstützung (Code 401);
- Anmeldung auf Annotation des Markenlizenzvertrags (Code 402);
- Anmeldung auf Annotation des Patentrechtslizenzvertrags (Code 403);
- Anmeldung auf Registrierung des Franchise-Vertrags (Code 404);
- Anmeldung auf Registrierung der Rechnung (Code 406);
- Anmeldung auf Annotation des Designlizenzvertrags (Code 425);
- Anmeldung auf Annotation der Zwangslizenz für die Patentnutzung (Code 426);
- Anmeldung auf Annotation des Markenübertragungsvertrags (Code 427);
- Anmeldung auf Annotation des Patentübertragungsvertrags (Code 428);
- Anmeldung auf Annotation des Designübertragungsvertrags (Code 430);
- Anmeldung auf Annotation des Lizenzvertrags für Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 433);
- Anmeldung auf Annotation des Übertragungsvertrags für Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 434);
- Anmeldung auf Annotation der Zwangslizenz für die Nutzung von Topographien von integrierten Schaltkreisen (Code 435).
Zusätzlich bleibt der 50%ige Rabatt, den BPTO auf die Gebühren für bestimmte Dienstleistungen gewährt, für folgende Kategorien bestehen: Einzelpersonen (die keine Beteiligung an einem Unternehmen im Sektor des zu registrierenden Objekts haben, vorausgesetzt, das Unternehmen selbst erhält bereits keinen Rabatt); Mikrounternehmen, Einzelmikrounternehmer und Kleinunternehmen, wie sie durch das Nachtragsgesetz Nr. 123 vom 14. Dezember 2006 definiert sind; einfache Innovationsunternehmen, wie sie durch das Nachtragsgesetz Nr. 167/2019 definiert sind; Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsinstitutionen (ICTs), gemäß Gesetz Nr. 10.973 vom 2. Dezember 2004; Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, sowie öffentliche Stellen.
QUELLEN:
https://www.gov.br/inpi/pt-br/inpi-data/precificacao-dos-servicos
https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/portaria-gm/mdic-n-110-de-5-de-maio-de-2025-628517946
https://www.in.gov.br/en/web/dou/-/portaria-inpi/pr-n-10-de-9-de-maio-de-2025-628603493

