• >> Startseite
  • >> Insights
  • >> INPI führt Sonderregelung zum Schutz von Marken und gewerblichen Mustern und Modellen im Zusammenhang mit der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 ein
Rechtsradar
März 10, 2026

INPI führt Sonderregelung zum Schutz von Marken und gewerblichen Mustern und Modellen im Zusammenhang mit der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 ein

Das INPI hat am 3. März 2026 die Verwaltungsverordnung INPI/PR Nr. 58 vom 23. Februar 2026 veröffentlicht, mit der interne Verfahren zur Umsetzung der Sonderregelung zum Schutz von Marken und gewerblichen Mustern und Modellen im Zusammenhang mit der in Brasilien stattfindenden FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027 gemäß der Vorläufigen Maßnahme (Medida Provisória) Nr. 1.335/2026 festgelegt werden.

Die Sonderregelung umfasst die ausnahmsweise Umsetzung der folgenden Verfahren durch das INPI:

– vereinfachtes Verfahren zur Eintragung des hohen Ansehens (alto renome) sowie der notorisch bekannten Marken der FIFA in die Datenbank des INPI;
– vorrangige Bearbeitung und differenziertes Verfahren für die Markenanmeldungen im Zusammenhang mit der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027, einschließlich gesonderter Fristen für die Einlegung und Prüfung von Rechtsmitteln; und
– vorrangige Prüfung der Anmeldungen gewerblicher Muster und Modelle im Zusammenhang mit der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2027.

Anmeldungsfähig sind diejenigen Anmeldungen, die (a) von der FIFA oder von natürlichen oder juristischen Personen, die formell in ihrem Namen handeln (einschließlich Tochtergesellschaften, Geschäftspartner oder Auftragnehmer), eingereicht wurden und (b) von der FIFA mittels an das INPI übermittelter Listen als mit dem Wettbewerb in Verbindung stehend benannt werden, gemäß Art. 9 Einziger Absatz und Art. 13 Einziger Absatz der Vorläufigen Maßnahme Nr. 1.335/2026.

Die Eintragung des hohen Ansehens (alto renome) sowie der notorisch bekannten Marken der FIFA in die Datenbank des INPI erfolgt auf der Grundlage der von der FIFA eingereichten Listen in vereinfachter Form, wobei die Vorlage eines spezifischen Nachweises über das hohe Ansehen oder die Eigenschaft als notorisch bekannte Marke der FIFA während des Ausnahmezeitraums der Geltung der Vorläufigen Maßnahme entbehrlich ist.

Zwecks Nachverfolgung und Priorisierung erhalten die anmeldungsfähigen Verfahren die Kennzeichnung „Sonderregelung FIFA 2027″ (Regime Especial FIFA 2027); die Liste der Marken mit Eintragung des hohen Ansehens sowie der notorisch bekannten Marken der FIFA wird auf dem Portal des INPI veröffentlicht.

Nach Abschluss der Eintragungen wird das INPI dem Núcleo de Informação e Coordenação do Ponto BR – NIC.br auch die Liste der eingetragenen Marken übermitteln, damit Domainregistrierungen, die Ausdrücke oder Begriffe verwenden, welche mit den Marken der FIFA identisch oder ihnen ähnlich sind, von Amts wegen zurückgewiesen werden können.

Im Falle der Zurückweisung von Markenanmeldungen, die der Sonderregelung unterliegen, gelten für das Verfahren zur Einlegung und Prüfung von Rechtsmitteln die folgenden Fristen:

– Die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels beträgt 15 (fünfzehn) Tage ab der Veröffentlichung der Zurückweisungsentscheidung;
– Die interessierten Parteien werden aufgefordert, ihre Gegenerklärung zum Rechtsmittel innerhalb einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen einzureichen;
– Die Generalkoordination für Rechtsmittel und Nichtigkeitsverfahren (Coordenação-Geral de Recursos e Nulidades) erstellt innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Gegenerklärung eine Stellungnahme zum Rechtsmittel und leitet diese unverzüglich an die Präsidentschaft des INPI weiter; und
– Die Präsidentschaft des INPI entscheidet über das Rechtsmittel innerhalb einer Frist von 20 (zwanzig) Tagen ab Ablauf der Frist zur Einreichung der Gegenerklärung.

Zur Umsetzung dieser Verfahren wurden zwei spezifische Arbeitsgruppen eingerichtet – eine für den Bereich Marken und eine für den Bereich gewerblicher Muster und Modelle –, die aus Mitarbeitern des INPI bestehen und unter der fachlichen Koordination der Direktion für Marken, gewerbliche Muster und Modelle sowie geographische Herkunftsangaben (Diretoria de Marcas, Desenhos Industriais e Indicações Geográficas – DIRMA) tätig werden.

Die Verordnung trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft; die Sonderregelung und die vorrangige Prüfung entfalten ihre Wirkung bis zum 31. Dezember 2027. Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt:

– Die Aufrechterhaltung des Sonderschutzes richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, die auf die übrigen Marken mit hohem Ansehen und notorisch bekannten Marken Anwendung finden; und
– Alle dann noch anhängigen Verfahren werden den allgemeinen Verfahren zur Prüfung von Marken und gewerblichen Mustern und Modellen unterstellt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Erteilung von Eintragungen kann sich unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften auch über diesen Zeitpunkt hinaus erstrecken.

Von Jéssica Lima

Werden Sie Teil des Bhering-Teams

Schließen Sie sich denen an,
die Ideen in globalen Schutz
verwandeln

Entdecken Sie unsere Stellenangebote und Veranstaltungen

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und über Ihre berufliche Zukunft zu sprechen.

Stellenangebote ansehen