Angesichts dessen, dass unsere Wirtschaft zunehmend auf dem Fluss von Informationen beruht, kommt präzisem Wissen im Bereich des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte erhebliche Bedeutung zu. Auch Unternehmen, die sich nicht auf dem Gebiet der Schöpfung urheberrechtlich geschützter Werke betätigen, benötigen Beratung in diesen Bereichen, um sich vor der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund unerlaubter Nutzung zu schützen. Unsere Kanzlei bietet den vollständigen Leistungsumfang in Bezug auf die Durchsetzung, Unterhaltung und den Schutz von Urheberrechten sowie Beratung zur Nutzung von Werken Dritter, wobei wir einen besonderen Fokus auf die Aktivitäten und Ziele des jeweiligen Mandanten legen.
Aufgrund jahrelanger Erfahrung in der Beratung von Hauptakteuren der Technologiebranche und der Unterhaltungsindustrie haben unsere Mitarbeiter tiefgreifende Kenntnisse zu Fragestellungen in Bezug auf verschiedenste Urheberschaft, wie die literarischer Werke, Fotografien, Malereien, Illustrationen, Skulpturen, Musikkompositionen, Erzählungen, Trickfilme, Videos und kinematografischer Werke erlangt. Darüber hinaus verfügen wir über Erfahrung mit rechtlichen Aspekten des Schutzes und der Verhandlung von Computerprogrammen sowie verwandter Schutzrechte, wie die der interpretierenden oder ausführenden Künstler, der Tonträgerhersteller und der Rundfunkveranstalter.
Unser Team bearbeitet alle Schutzphasen, von der Beratung zu Vertragsverhandlungen betreffend die Schaffung eines urheberrechtlich geschützten Werkes bis zur Einreichung von Klagen auf Unterlassung unrechtmäßiger Nutzung und Zuerkennung von Schadensersatz für moralische und/oder wirtschaftliche Schäden. Im Übrigen sorgen wir für die Ausarbeitung und Überwachung von Eintragungen bei den zuständigen Behörden, wie die Eintragung literarischer Werke in die Nationalbibliothek und die Eintragung von Computerprogrammen beim INPI.
Zudem arbeiten wir verschiedene Arten von Verträgen zur Lizenzierung oder Übertragung von Urheberrechten aus und bewerten die Auswirkungen von Verhandlungen über intellektuelle Werke auf verschiedene Geschäftstätigkeiten. Unsere Kanzlei hat erfolgreiche Vorgehensweisen in Bezug auf die Schaffung der Werke und Produkte unserer Mandanten entwickelt, welche rechtliche Beratung zur Nutzung von geschützten Werken wie auch der Öffentlichkeit frei zugänglichen Werken und Elementen umfasst. Darüber hinaus prüfen wir alternative Schutzmöglichkeiten u. a. in Form von Marken- oder Designanmeldungen, Klagen wegen Unlauteren Wettbewerbs und Selbstregulierung der Werbung (CONAR).